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Die Klassifizierung der Handelsbegriffen Incoterms 2010

Zweck der Incoterms ist die einheitliche Regelung für die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten in internationalen Lieferverträgen. Die Verteilung der Transportkosten oder auch der Übergang der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf dem Transport werden neben vielen anderen Fragen anhand einfacher Bedingungen für die technische Durchführung des Transportes einheitlich und branchenunabhängig geregelt. Hiermit werden Missverständnisse und Auseinandersetzungen vermieden, die aus unterschiedlichen Handelsgewohnheiten in den jeweiligen Ländern entstehen können.

Die INCOTERMS sind das offizielle Regelwerk der "International Chamber of Commerce" (ICC) und wurde im Jahr 1936 gegründet. Im Jahr 1953, 1967, 1976, 1980, 1990 und 2000, wurden im Dokument Veränderungen hingefugt.

Gruppe E - Abholklausel

EXW - Ex Works (ab Werk).

Gruppe F — Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer

FCA - Free Carrier (frei Frachtführer).
FAS - Free Alongside Ship (frei längsseits Schiff).
FOB - Free On Board (frei an Bord).

Gruppe C - Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer

CIF - Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen).
CFR - Cost and Freight (Kosten und Fracht).
CPT - Carriage Paid To (named place of destination).
CIP - Carriage and Insurance Paid to (Fracht und Versicherung bezahlt).

Gruppe D — Ankunftsklauseln

DAT (Delivered at Terminal) - geliefert Terminal.
DAP (Delivered At Place) - geliefert benannter Ort.
DDP (Delivered Duty Paid) - geliefert, Zoll & Steuer bezahlt.